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Medizinisches Cannabis wird immer “populärer”. Von vielen Ärzten wird es immer öfter zu Behandlung von bestimmten Krankheiten eingesetzt, unter anderem auch bei MS.

Was viele Ärzte und Patienten aber nicht wissen: Man darf unter Cannabis nicht einfach weiter Auto fahren.

Cannabis kann sich auf die Reaktion- und Konzentrationsfähigkeit auswirken.

Im Arztgespräch müssen Ärzte die Patienten daraufhin aufklären und sich dies eigentlich auch schriftlich bestätigen lassen. Sollte der Patient unter Cannabis einen Unfall verursachen, und diese Aufklärung liegt nicht vor, kann sonst der behandelnde Arzt zur Rechenschaft gezogen werden.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, dass auf die Frage, ob man weiter Auto fahren darf die Antwort meist lautet: “Wenn sie sich an die Dosis gewöhnt haben, und Sie sich fahrtauglich fühlen, dann steht dem Auto fahren nichts im Wege.”

Doch was muss man nun machen, wenn man unter einer Cannabis Therapie weiterhin Auto fahren möchte?

Man muss sich zuerst bei der Führerscheinstelle melden.

 

Führerscheinstelle:

Möchte  man auch unter seiner Cannabis-Therapie weiter Auto fahren ist man dazu verpflichtet sich bei der Führerscheinstelle zu melden. Die Führerschenstelle fordert dann ein fachärztliches Gutachten an. Dieses wird von Gutachtern durchgeführt die auf Fahreignung spezialisiert sind. Sollte sich in diesem Gutachten herausstellen, dass einige Faktoren wie z.B. Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrationsfähigkeit genauer geprüft werden müssen, wird eine medizin-psychologische Untersuchung angeordnet (kurz MPU).

Die Kosten für das Gutachten und ggf. die MPU müssen natürlich vom Antragssteller selbst bezahlt werden. Genaue  Zahlen wurden mir nicht mitgeteilt, aber es handelt sich hierbei um mehrer Hundert Euro.

Was ich persönlich sehr interessant fand war die folgende Aussage der Führerscheinstelle: In dem Gutachten wird zunächst geprüft, ob man überhaupt noch in der Lage ist ein KfZ zu führen und am Verkehr teilnehmen kann. Sollten sich hierbei schon Auffälligkeiten zeigen, kann es sein, dass man den Führerschein entzogen bekommt bzw. nur unter bestimmten Auflagen fahren darf.

Also alleine das vorliegen einer Krankheit kann schon dazu führen, dass man als nicht mehr fahrtauglich eingestuft wird. Dies sollte einem allerdings auch die behandelnden Ärzte mitteilen (z.B. im Zuge einer Reha). Ärzte unterliegen natürlich der Schweigepflicht, und kontrollieren nicht, ob die Patienten sich bei der Führerscheinstelle melden oder nicht. Passiert nichts, dann hat man auf gut deutsch wohl Schwein gehabt, aber was passiert, wenn ich einen Unfall baue, und dann herauskommt, dass ich aufgrund einer Krankheit oder durch die Einnahme von Cannabis nicht mehr fahrtauglich gewesen bin? In diesem Falle kommt dann die Versicherung mit ins Spiel.

 

Versicherung:

Die Versicherung kann natürlich nachfragen, ob ein Gutachten vorliegt, das bescheinigt ob man in der Lage ist ein KfZ zu führen, oder eben nicht. Liegt kein Gutachten vor, kann die Versicherung die Zahlungen einstellen, man bleibt also auf den Kosten selbst sitzen. Und sie können bei einem Unfall schon mal sehr hoch sein.

Alleine aus diesem Grund empfiehlt es sich also schon ein Gutachten erstellen zu lassen.

Klar kann man das Ganze dann auch noch nachträglich machen, bzw. wird dies von einigen Versicherungen dann auch angeordnet, aber unkomplizierter ist es wenn es schon vorliegt.

 

Polizeikontrolle:

Wovon komischerweise die meisten “Angst” haben, ist eine Polizeikontrolle. Was mache ich wenn ich kontrolliert werde? Binde ich der Polizei gleich auf die Nase, dass ich Cannabis konsumiert habe?

Antwort eines Polizisten: Nein

Bei einer Routinekontrolle werden zunächst ja eh erstmal Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert. Ist dabei alles in Ordnung, und man verhält sich normal, ist die Kontrolle dann auch schnell beendet. Sollte man als Fahrer allerdings Anzeichen von Drogenkonsum aufweisen, kann schon die berüchtigte Frage kommen. In diesem Falle sollte dann der Cannabis-Ausweis gezeigt werden? Der was? Ja, genau der Cannabis-Ausweis. Bekommt man Cannabis ärztlich verordnet, bekommt man auch einen Ausweis ausgehändigt. Diesen sollte man immer mit sich führen.

Meistens hat sich die Sache dann für die Polizei wieder erledigt. Wenn man sich allerdings komplett daneben benimmt, und offensichtlich nicht mehr fahrtauglich ist, dann hilft auch dieser Ausweis nicht mehr weiter. Denn wie oben bereits geschrieben, man muss auch unter einer Cannabis Therapie in der Lage sein ein KfZ zu führen. Ist man das nicht, dann hat man auch hinter dem Steuer nichts verloren. In diesem Falle wird dann auch das ganze Prozedere mit Pinkeln, Blutabnehmen und Meldung an die Führerscheinstelle eingeleitet.

 

Diese ganzen Angaben von mir sind natürlich nicht rechtskräftig bindend, sondern beziehen sich auf Aussagen der betreffenden Stellen, die ich auf Nachfrage erhalten habe.

Solltet ihr unter Cannabis fahren und ihr werdet kontrolliert etc. und es kommt zu einer Anzeige, dann wendet euch bitte an einen Anwalt.

 

 

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