anky_and_ms

Da ist sie nun die Diagnose MS, und immer wieder wurde ich von Ärzten oder anderen MS Patientren gefragt, ob ich denn einen Schwerbehinderten Ausweis (SBA) hätte.

Nein, ich hatte tatsächlich sehr lange keinen, denn irgendwie hatte ich immer im Kopf, dass den nur Menschen bekommen, die im Rollstuhl sitzen oder denen ein Körperteil fehlt. Aber da lag ich falsch. Ein SBA steht jedem zu, der aufgrund einer Erkrankung Einschränkungen hat, die ihn im Alltag  und Berufsleben einschränken, behindern. Man muss allerdings eines wissen: einen SBA bekommt man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. (Früher 50%). Aber auch bei einem GdB von unter 50, kann man schon Nachteilsausgleiche geltend machen. Aber was sind denn jetzt Nachteilsausgleiche. Durch eine Krankheit und die dahergehende Behinderung hat man z.B. höhere Gesundheitskosten und höhere Spritkosten (Fahrten zum Arzt etc), um diesen Nachteil auszugleichen bekommt man einen Freibetrag, den man bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann. Dieser richtet sich immer nach der höhe des GdB (ab einem GdB von 20 gibt es den Freibetrag).

hat man einen GdB zwischen 30 aber unter 50, kann an sich z.B. auch gleichstellen lassen. Man hat dann im Berufsleben fast den gleichen Nachteilausgleich eines Schwerbehinderten (Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung gegenüber nicht Behinderter, allerdings keinen Sonderlaub).

Wie oben beschrieben bekommt man ab einem GdB von 50 den Ausweis. Dieser ist entweder grün, oder grün-orange. Aber was steht denn alles auf diesem Ausweis?

Auf dem Ausweis sind folgende Daten zu finden:

Vorderseite

– Vor- und Nachname

– Lichtbild

– Geschäftszeichen

– Gültigkeitsdauer

 

Rückseite

– Höhe des GdB

– Merkzeichen (falls vorhanden)

– Vor- und Nachname

– Geburtsdatum

– Ausstellungsbehörde / Geschäftszeichen

– ab wann der Ausweis gültig ist

 

Welche Merkzeichen gibt es?

– G für erhebliche beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit

– aG für ausßergewöhnliche Gehbehinderung

– B für Begleitperson

– Bl für Blindheit

– H für Hilflosigkeit

– Gl für Gehörlosigkeit

– TBl für Taubblinheit

– RF für Rundfunk / Fernsehen

– VB für Versorgungsberechtigt

– Kriegsbeschädigt

– EB für Entschädigungsberechtigt

– 1.Kl für 1.Klasse

(auf die Bedeutung der ganzen Merkzeichen werden ich später nochmals eingehen, bzw. es dann hier ergänzen)

 

Aber wie kommt man nun zu einem SBA, bzw. an welche Stelle muss man sich wenden.

Um einen SBA zu beantragen wendet man sich an die Versorgungsstelle seines Landkreises. Dort kan man dann den Antrag ausdrucken und zuhause ausfüllen. In dem Fragebogen wird nach Diagnosen und den Einschränkungen, die man hat, gefragt. Denn ob man einen GdB bekommt, und in welcher Höhe ist immer abhängig von den Einschränkungen.

Bei mir war es so, dass der GdB, der mir am Anfang zugesprchen wurde, meiner Meinung nach viel zu niedrig war. Gegen die Entscheidung der Versorgungsstelle kann man dann auch Widerspruch erheben und begründen, weshalb man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Sollte auch nach dem Widerspruch der GdB nicht die erwünschte Höhe haben, kann man auch vor dem Sozialgericht klagen. Soweit kam es bei mir bislang nie.

Sollte sich im Laufe der Erkrankung die Einschränungen verschlimmern, kann man auch wieder einen Verschlechterungsantrag stellen. Jedoch sollte hierbei beachtet werden, auch wenn es sich um einen Verschlechterungsantrag handelt, kann es sein, dass das Versorgungsamt den GdB herabstuft, weil sie der Meinung seind, dass es keine Verschlechterung war, sondern sich der Zustand verbessert hat. Ebenso können einem Merkzeichen wieder aberkannt werden. Also sollte man immer überlegen, ob es sich lohnt.

Wichtig ist auch zu wissen, dass GdBs nicht addiert werden. Sollte man also mehrere Erkrankungen haben, die im Einzelnen schon einen GdB bedeuten, so werden diese nicht zusammengerechnet. Es zählt immer die gravierenste Einschränkung.

 

Warum gibt es grüne Ausweise und grün-orangende Ausweise?

Ab einem GdB von 50 steht einem ein grüner Ausweis zu. Sollten zu dem GdB noch Merkzeichen wie G, aG, Bl, H, Gl und VB/EB kommen, können diese Personen öffentliche Verkehrsmittel untentgeltlich Nutzen. Bedeutet unentgeltlich kostenlos? Nein, gegen Vorlage einer Wertmarke, die einmalig 91€ pro Jahr oder 46€ für 1/2 Jahr kostet, können die Inhaber dieses SBA die Verkehrsmittel nutzen, ohne eine Fahrkarte kaufen zu müssen.

Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag tatsächlich kostenlos. Dies sind unter anderem Personen, die H, Bl und TBl  als Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten.

 

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