Oft kommt die Frage, ob man rein aufgrund einer Diagnose einen Schwerbehindertenausweis bekommt.
Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein
Nur weil man die Diagnose MS bekommen hat, bekommt man nicht automatisch einen Schwerbehindertenausweis.
Es gibt allerdings manche Diagnosen, mit denen man schnell den GdB 50 bekommt. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen. Warum? Weil man durch die Diagnose an sich ja schon mit Einschränkungen zu kämpfen hat (Chemo, Bestrahlungen etc.) Oft ist hier der SBA aber befristet.
Und da sind wir auch schon beim Punkt, warum es alleine auf eine bestimmte Diagnose keinen GdB gibt: es ist immer abhängig von den Einschränkungen die man hat.
Bei einem GdB ab 50 bekommt man einen SBA, ab einem GdB von 30 hat man allerdings schon Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich (Bspw. Steuerfreibetrag).
Und darum geht es ja eigentlich. Nur wenn man Einschränkungen hat, steht einem auch ein Nachteilsausgleich zu. Diese Einschränkungen müssen aber auch mindestens 6 Monate bestehen, ansonsten werden sie nicht gewertet.
Auch werden Einschränkungen und Diagnosen nicht zusammen addiert, sondern die stärkste Einschränkung wird am höchsten gewertet.
Es ist also immer eine Einzelfallprüfung wie stark die Einschränkungen sind und wie hoch damit der GdB ausfällt.
Was einem auch immer bewusst sein muss, wenn man einen Verschlechterungsantrag stellt, kann es durchaus auch passieren, dass man niedriger eingestuft wird, weil sich ggf. andere Einschränkungen in den Augen der Sachbearbeiter gebessert haben. In wie weit das gerade bei chronischen Erkrankungen Sinn macht, sei dahingestellt.
Man braucht also leider oft einen langen Atem, es ist einiges an Schreibarbeit und Kopiererei (bis man alle Berichte durch hat) und kostet auch Nerven, aber in den meisten Fällen lohnt sich der Antrag auf jeden Fall.
Den Ausweis gibt es auch in 2 Farben: komplett grün oder 1/2 grün und 1/2 orange. Aber warum? Dazu muss man wissen, dass auf einem Schwerbehinderten Ausweis nicht nur der Grad der Behinderung sondern auch die Merkzeichen stehen.
Merkzeichen ag | außergewöhnlich gehbehindert |
Merkzeichen B | Begleitung erforderlich |
Merkzeichen Bl | blind |
Merkzeichen G | gehbehindert |
Merkzeichen Gl | gehörlos |
Merkzeichen H | hilflos |
Merkzeichen RF | Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung |
Merkzeichen TBl | taubblind |
Bei den Merkzeichen G und aG handelt es sich um Gehbehinderungen. Den betroffenen Personen steht also eine KfZ-Steuer Erleichterung oder die kostenlose mitnahme im ÖPNV zu (2.Klasse) Damit dies bei der Beförderung der Personen ersichtlich ist, ist der SBA farblich anders markiert.